Aufenthalt ausländischer Investoren (GOLDEN VISA)

Im Verhältnis zu "Aufenthalt ausländischer Investoren (GOLDEN VISA)” Ich möchte Sie darüber informieren, dass der Antrag zur Einleitung dieses Verfahrens von den unten genannten erforderlichen Unterlagen begleitet werden muss und vor allem, dass der Investor eine Immobilieninvestition in Spanien getätigt hat, die gleich oder größer ist als 500,000 Euro. Dem sind beglaubigte Unterlagen beizufügen, die von der bereitgestellt werden Grundbuchamt für Immobilien.

Der Bewerber (DER KÄUFER) muss nachweisen, dass er 500,000 € oder mehr in eine lasten- und lastenfreie Immobilie investiert hat. Der Teil der Anlage, der den geforderten Betrag übersteigt, kann gebühren- oder steuerpflichtig sein.

Erstens, die Verfahren kann auf zwei Arten erfolgen:

1) Wenn der Investor (Käufer) in seinem Land ist: Beantragung eines Visums beim Konsulat, die für ein Jahr gültig ist.

2) Wenn der Investor nach Spanien kommt: Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren, die zwei Jahre gültig ist.

Die einzureichenden Unterlagen wären:
- Anmeldeformular.
– Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses oder Reisedokuments.
– Dokumente, die ausreichende wirtschaftliche Mittel (Einkommen) belegen.
– Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung bei einem in Spanien tätigen Unternehmen.
– Bescheinigungen (2), die belegen, dass Sie in Spanien und Ihrem Land nicht vorbestraft sind.
– Nachweis über die Steuerzahlung.
– Gültige Visa für Investoren.
– Nachweis der Investition (Kaufurkunde und Grundbuchauszug).
– Im Falle einer Familie: Heiratsurkunde und / oder Familienstammbuch oder ein ähnliches Dokument.

Goldenes Visum

Alle Unterlagen müssen ins Spanische übersetzt werden von beglaubigten Übersetzern und apostilliert (Haager Apostille).

Die einzige Unterlagen bereitzustellen vom Investor sind ihr Reisepass; wenn sie nach Spanien gereist sind, das Visum, mit dem sie dies getan haben; die Strafregisterbescheinigung seines Wohnsitzlandes; und gegebenenfalls die Heiratsurkunden und/oder Geburtsurkunden ihrer Kinder. Die restlichen Dokumente und Formalitäten werden von der Kanzlei erledigt.

Beachten Sie jedoch den letzten Abschnitt der erforderlichen Unterlagen, da neben der Investition in die Immobilie auch Die spanische Regierung verlangt vom Investor auch den Nachweis, dass er über ausreichende finanzielle Mittel oder Einkommen verfügt, um sich für 2 Jahre in Spanien aufzuhalten, das ist der Zeitraum, für den die erste Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Das Mindesteinkommen 2,165 €/Monat für den Hauptinvestor und 540 €/Monat für jedes weitere Familienmitglied (Ehepartner, Kind…) hinzukommen. Bei einem Ehepaar ohne Kinder würde beispielsweise die Höhe des anzurechnenden Einkommens durchschnittlich 2,705 €/Monat für 2 Jahre betragen, was beispielsweise durch eine Einzahlung von 64,920 € (2,705 € x 24 Monate) gerechtfertigt werden könnte ein spanisches Bankkonto haben und diesen Betrag mindestens zwei Jahre lang behalten. Für ein Ehepaar mit 2 Kindern sollte das Bankguthaben mindestens 90,840 € (3,785 € x 24 Monate) betragen.

Es gilt auch, Guthaben bei verschiedenen Banken, auch im Ausland, zu haben, sofern sich diese in der geforderten Höhe summieren und durch Bankbescheinigungen nachzuweisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist der der Mindestbetrag von 500,000 € muss von nur einer Person investiert werden. Das heißt, wenn beispielsweise ein Ehepaar eine Immobilie im Wert von 600,000 € kauft und jeder von ihnen 50 % erwirbt, könnte keiner von ihnen erfolgreich das GOLDENE VISA beantragen, da sie die erforderliche Summe nicht erreichen (es wäre berücksichtigt, dass jeweils nur 300,000 € investiert wurden).

Wird dagegen dieselbe Immobilie im Namen nur eines der Ehegatten erworben (selbst wenn die Immobilie als eheliches Vermögen gilt), er/sie könnte als Hauptinvestor das GOLDENE VISUM beantragen, und der Ehegatte würde es gleichzeitig als Familienangehöriger beantragen.

Das besondere Anwaltshonorar für Sie für die vollständige Vertretung und Bearbeitung des Goldenen Visums beträgt 1,500 € für die Hauptanlegervollmacht und 750 € für jede weitere Vollmacht für jedes Familienmitglied.

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