VERKAUF EINES OBJEKTS IN SPANIEN

Erstens ist es sehr wichtig, dass der Besitzer weiß, ob er als Bewohner or nicht ansässige in Spanien.

Laut der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) gilt eine Person als wohnhaft in Spanien unter einem der folgenden Umstände:

NOTWENDIGE DOKUMENTE ZUM VERKAUF IHRER IMMOBILIE IN SPANIEN

Reisepass und NIE (Ausländeridentifikationsnummer).

Notarielles Dokument, das beim Kauf der Immobilie erworben wurde. Es ist das Dokument, das das rechtliche Eigentum an der Immobilie festlegt.

Es handelt sich um einen offiziellen Bericht, der beim Grundbuchamt erhältlich ist. In diesem Dokument wird die Situation der Immobilie angegeben (Eigentum, Belastungen oder Schulden gegenüber der Immobilie…).

Für die Immobilie zu zahlende Gemeindesteuer. Es wird in der Regel einmal im Jahr an das Rathaus gezahlt.

Befindet sich die Liegenschaft in einer Wohn- oder Wohngemeinschaft, ist eine Bescheinigung des Liegenschaftsverwalters erforderlich, aus der hervorgeht, dass keine Gemeinschaftsschulden bestehen.
Wenn die Hypothek noch nicht vollständig bezahlt ist, muss der Verkäufer bei der Bank eine Bescheinigung anfordern, die den genauen ausstehenden Saldo bescheinigt.
Es handelt sich um einen Bericht, der die Energieeffizienz der zum Verkauf stehenden Immobilie beschreibt.
Es handelt sich um ein Dokument, das vom Rathaus beim ersten Bau zur Verfügung gestellt wurde.
Bei älteren Objekten muss der Verkäufer ein Dokument beschaffen, das zeigt, ob das Gebäude in gutem Zustand ist, ob es Mängel oder anstehende Reparaturen aufweist.
Banner-Gebäude amarillentos

STEUERN, DIE BEIM VERKAUF IHRER IMMOBILIE IN SPANIEN ZU ZAHLEN

Auch wenn der Eigentümer nicht in Spanien ansässig ist, muss er nach dem Verkauf seiner Immobilie die spanischen Steuerbehörden über die erzielten Gewinne informieren.

Dies ist eine Steuer, die von Gebietsfremden für die beim Verkauf erzielten Einkünfte zu zahlen ist.

Um den genauen Betrag zu kennen, muss die Differenz zwischen den folgenden Werten berechnet werden:

  • Anschaffungswert: dies ist der Gesamtpreis, der für den Immobilienkauf gezahlt wurde, einschließlich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Steuern, Notar, Grundbuchamt usw.). Auch Verbesserungen und Investitionen, die vor dem Verkauf an der Immobilie vorgenommen wurden, werden berücksichtigt.
  • Übertragungswert: dies ist der Wert des Verkaufs der Immobilie abzüglich aller abgeleiteten Kosten wie Immobilien- und Notargebühren, Veräußerungsgewinne usw., die abgezogen werden.

Sobald die Differenz zwischen beiden Werten berechnet ist, wird eine Rate von 19% wird auf diesen Betrag für Einwohner der EU, Islands und Norwegens angewendet, und ein Satz von 24% wird für den Rest beantragt.

Die Kapitalertragsteuer oder IIVTNU ist die Wertsteigerung der Immobilie während der Zeit, in der der Verkäufer Eigentümer war. Die Kapitalertragsteuer richtet sich nach dem Anstieg des Grundstückswertes, den nach dem Erwerb verstrichenen Jahren und dem vom Rathaus festgelegten Steuersatz.

WICHTIGER HINWEIS: Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Immobilie mit Hilfe einer vertrauenswürdigen Immobilienagentur zu verkaufen und einen Anwalt zu beauftragen, da dieser alle erforderlichen Unterlagen für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien prüft und bearbeitet. Darüber hinaus beraten sie Sie und helfen Ihnen bei der Berechnung aller Umsatzsteuern, um böse Überraschungen zu vermeiden.

einloggen

Anmeldung

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten per E-Mail einen Link zum Erstellen eines neuen Passworts.