NOTWENDIGE DOKUMENTE ZUM VERKAUF IHRER IMMOBILIE IN SPANIEN
Reisepass und NIE (Ausländeridentifikationsnummer).
Notarielles Dokument, das beim Kauf der Immobilie erworben wurde. Es ist das Dokument, das das rechtliche Eigentum an der Immobilie festlegt.
Es handelt sich um einen offiziellen Bericht, der beim Grundbuchamt erhältlich ist. In diesem Dokument wird die Situation der Immobilie angegeben (Eigentum, Belastungen oder Schulden gegenüber der Immobilie…).
Für die Immobilie zu zahlende Gemeindesteuer. Es wird in der Regel einmal im Jahr an das Rathaus gezahlt.
Befindet sich die Liegenschaft in einer Wohn- oder Wohngemeinschaft, ist eine Bescheinigung des Liegenschaftsverwalters erforderlich, aus der hervorgeht, dass keine Gemeinschaftsschulden bestehen.
Wenn die Hypothek noch nicht vollständig bezahlt ist, muss der Verkäufer bei der Bank eine Bescheinigung anfordern, die den genauen ausstehenden Saldo bescheinigt.
Es handelt sich um einen Bericht, der die Energieeffizienz der zum Verkauf stehenden Immobilie beschreibt.
Es handelt sich um ein Dokument, das vom Rathaus beim ersten Bau zur Verfügung gestellt wurde.
Bei älteren Objekten muss der Verkäufer ein Dokument beschaffen, das zeigt, ob das Gebäude in gutem Zustand ist, ob es Mängel oder anstehende Reparaturen aufweist.